Begrifflichkeiten

Die folgenden Begriffsbestimmungen gelten fĂŒr alle GesetzbĂŒcher (Grundgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Exekutives Dienstgesetz, Straßenverkehrsordnung, BetĂ€ubungsmittelgesetz, Waffengesetz), sofern in einem spezifischen Gesetz keine abweichende Definition getroffen wird.

Staatliche Behörden/Institutionen

Dies sind offizielle Organe des Staates oder der lokalen Verwaltung, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind. Dazu zÀhlen insbesondere:

  • Department of Justice (DOJ) (Justizministerium und untergeordnete Justizbehörden)

  • Police Department (PD) (Polizeibehörde der Stadt/Kommune)

  • Sheriff Department (SD) (Polizeibehörde des Countys/Landkreises)

  • Medical Department (MD) (Rettungsdienst- und Gesundheitsbehörde)

  • Fire Department (FD) (Feuerwehr)

  • Innenministerium (oder vergleichbare oberste Verwaltungsbehörde)

Öffentlich Bedienstete (Staatsbeamte/Staatsangestellte)

Alle Personen, die im Dienst einer der unter Ziffer 1 genannten oder vergleichbarer staatlicher Behörden stehen und öffentliche Aufgaben wahrnehmen, unabhÀngig von ihrem spezifischen arbeitsrechtlichen Status (z.B. Beamte auf Lebenszeit, Angestellte, ehrenamtliche Helfer im offiziellen Auftrag).

Fahrzeuge

Alle Fortbewegungsmittel, die zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bestimmt und zugelassen sind, einschließlich Kraftfahrzeuge, AnhĂ€nger, FahrrĂ€der und andere von Muskelkraft oder Motoren angetriebene GerĂ€te.

Ordnungswidrigkeit

Eine geringfĂŒgige Verletzung von Rechtsvorschriften, die vorrangig mit einer Geldbuße oder anderen nicht-freiheitsentziehenden Maßnahmen (z.B. Verwarnung, Platzverweis) geahndet wird. Die Verfolgung liegt oft im Ermessen der zustĂ€ndigen Behörde.

Straftat

Eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die einen gesetzlichen Tatbestand erfĂŒllt und mit Strafe (Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe) bedroht ist. Die Verfolgung ist bei Vorliegen eines Anfangsverdachts in der Regel zwingend (LegalitĂ€tsprinzip), es sei denn, das Gesetz lĂ€sst Ausnahmen zu.

Vergehen: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Verbrechen: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer höheren Freiheitsstrafe (z.B. mindestens eine Einheit/Minute, je nach Festlegung) bedroht sind.

Unfall

Ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr oder im Zusammenhang damit, bei dem Personen- und/oder Sachschaden entstanden ist.

IdentitÀtskontrolle/-feststellung

Die durch befugte AmtstrĂ€ger (i.d.R. Exekutivbeamte) vorgenommene ÜberprĂŒfung der Personalien einer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift etc.) anhand von Ausweisdokumenten oder durch Befragung, um deren IdentitĂ€t festzustellen. Dies kann auch die ÜberprĂŒfung von Fahrzeugpapieren und -kennzeichen umfassen.

Personenkontrolle

Umfasst die IdentitĂ€tskontrolle und kann darĂŒber hinaus die Durchsuchung der Person und der von ihr mitgefĂŒhrten Sachen (Kleidung, Taschen, Fahrzeuge) nach verdĂ€chtigen oder gefĂ€hrlichen GegenstĂ€nden oder Beweismitteln beinhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfĂŒr gegeben sind.

FahrlÀssigkeit

Die Außerachtlassung der im Verkehr oder im jeweiligen Kontext erforderlichen Sorgfalt. FahrlĂ€ssig handelt, wer die möglichen Folgen seines Tuns oder Unterlassens aus mangelnder Aufmerksamkeit oder Umsicht nicht erkennt oder nicht berĂŒcksichtigt, obwohl er sie hĂ€tte erkennen und vermeiden können.

VorsÀtzlichkeit

Das Handeln mit Wissen und Wollen bezĂŒglich der Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes. Der Handelnde kennt die TatumstĂ€nde und nimmt den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges zumindest billigend in Kauf (bedingter Vorsatz) oder strebt ihn direkt an (direkter Vorsatz).

Festsetzung

Das vorĂŒbergehende Anhalten oder die kurzzeitige EinschrĂ€nkung der Bewegungsfreiheit einer Person durch Exekutivbeamte zur KlĂ€rung eines Sachverhalts (z.B. IdentitĂ€tsfeststellung, ÜberprĂŒfung eines Verdachts), ohne dass bereits eine formelle Festnahme vorliegt.

Festnahme (vorlÀufige)

Die von Exekutivbeamten vorgenommene, kurzfristige Freiheitsentziehung einer Person bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen (z.B. frische Tat, dringender Tatverdacht mit Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, Haftbefehl) zur Sicherung des Strafverfahrens.

Verhaftung (Inhaftierung)

Die formelle Freiheitsentziehung einer Person aufgrund richterlicher Anordnung (z.B. Haftbefehl, Urteil) und deren Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt oder einem Polizeigewahrsam zur DurchfĂŒhrung der Untersuchungshaft oder zur VerbĂŒĂŸung einer Freiheitsstrafe.

Freiheitsstrafe (Hafteinheiten/Haftzeit)

Der durch richterliches Urteil (sofern ein bestehendes DOJ besteht), die Exekutive oder gesetzliche Anordnung temporĂ€re Entzug der persönlichen Freiheit durch Unterbringung in einer dafĂŒr vorgesehenen staatlichen Einrichtung.

  • Eine (1) Hafteinheit entspricht einer (1) Minute.

  • Die maximale Haftzeit fĂŒr eine einzelne Straftat oder eine Serie von Straftaten, die in einem einheitlichen Verfahren abgeurteilt werden, betrĂ€gt sechzig (60) Hafteinheiten (60 Minuten), sofern nicht ein spezielles Gesetz fĂŒr bestimmte schwere Verbrechen (z.B. im Zusammenhang mit dem Terroristenstatus) eine höhere Strafandrohung vorsieht (siehe StGB § 44 Abs. 5).

  • Untersuchungshaft darf ohne richterliche Anordnung maximal fĂŒnfzehn (15) Hafteinheiten (Minuten) betragen (siehe StGB § 44 Abs. 2).

Department of Justice (DOJ)

Die oberste Justizbehörde, vergleichbar mit einem Justizministerium, die fĂŒr die Rechtsaufsicht, die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie ggf. fĂŒr spezielle Ermittlungseinheiten zustĂ€ndig ist. In Abwesenheit voll ausgebauter untergeordneter Strukturen können bestimmte Funktionen auch direkt vom DOJ oder dessen Beauftragten wahrgenommen werden.

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