Begrifflichkeiten
Die folgenden Begriffsbestimmungen gelten für alle Gesetzbücher (Grundgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Exekutives Dienstgesetz, Straßenverkehrsordnung, Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz), sofern in einem spezifischen Gesetz keine abweichende Definition getroffen wird.
Staatliche Behörden/Institutionen
Dies sind offizielle Organe des Staates oder der lokalen Verwaltung, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind. Dazu zählen insbesondere:
Department of Justice (DOJ) (Justizministerium und untergeordnete Justizbehörden)
Police Department (PD) (Polizeibehörde der Stadt/Kommune)
Sheriff Department (SD) (Polizeibehörde des Countys/Landkreises)
Medical Department (MD) (Rettungsdienst- und Gesundheitsbehörde)
Fire Department (FD) (Feuerwehr)
Innenministerium (oder vergleichbare oberste Verwaltungsbehörde)
Öffentlich Bedienstete (Staatsbeamte/Staatsangestellte)
Alle Personen, die im Dienst einer der unter Ziffer 1 genannten oder vergleichbarer staatlicher Behörden stehen und öffentliche Aufgaben wahrnehmen, unabhängig von ihrem spezifischen arbeitsrechtlichen Status (z.B. Beamte auf Lebenszeit, Angestellte, ehrenamtliche Helfer im offiziellen Auftrag).
Fahrzeuge
Alle Fortbewegungsmittel, die zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bestimmt und zugelassen sind, einschließlich Kraftfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder und andere von Muskelkraft oder Motoren angetriebene Geräte.
Ordnungswidrigkeit
Eine geringfügige Verletzung von Rechtsvorschriften, die vorrangig mit einer Geldbuße oder anderen nicht-freiheitsentziehenden Maßnahmen (z.B. Verwarnung, Platzverweis) geahndet wird. Die Verfolgung liegt oft im Ermessen der zuständigen Behörde.
Straftat
Eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die einen gesetzlichen Tatbestand erfüllt und mit Strafe (Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe) bedroht ist. Die Verfolgung ist bei Vorliegen eines Anfangsverdachts in der Regel zwingend (Legalitätsprinzip), es sei denn, das Gesetz lässt Ausnahmen zu.
Vergehen: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.
Verbrechen: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer höheren Freiheitsstrafe (z.B. mindestens eine Einheit/Minute, je nach Festlegung) bedroht sind.
Unfall
Ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr oder im Zusammenhang damit, bei dem Personen- und/oder Sachschaden entstanden ist.
Identitätskontrolle/-feststellung
Die durch befugte Amtsträger (i.d.R. Exekutivbeamte) vorgenommene Überprüfung der Personalien einer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift etc.) anhand von Ausweisdokumenten oder durch Befragung, um deren Identität festzustellen. Dies kann auch die Überprüfung von Fahrzeugpapieren und -kennzeichen umfassen.
Personenkontrolle
Umfasst die Identitätskontrolle und kann darüber hinaus die Durchsuchung der Person und der von ihr mitgeführten Sachen (Kleidung, Taschen, Fahrzeuge) nach verdächtigen oder gefährlichen Gegenständen oder Beweismitteln beinhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Fahrlässigkeit
Die Außerachtlassung der im Verkehr oder im jeweiligen Kontext erforderlichen Sorgfalt. Fahrlässig handelt, wer die möglichen Folgen seines Tuns oder Unterlassens aus mangelnder Aufmerksamkeit oder Umsicht nicht erkennt oder nicht berücksichtigt, obwohl er sie hätte erkennen und vermeiden können.
Vorsätzlichkeit
Das Handeln mit Wissen und Wollen bezüglich der Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes. Der Handelnde kennt die Tatumstände und nimmt den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges zumindest billigend in Kauf (bedingter Vorsatz) oder strebt ihn direkt an (direkter Vorsatz).
Festsetzung
Das vorübergehende Anhalten oder die kurzzeitige Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer Person durch Exekutivbeamte zur Klärung eines Sachverhalts (z.B. Identitätsfeststellung, Überprüfung eines Verdachts), ohne dass bereits eine formelle Festnahme vorliegt.
Festnahme (vorläufige)
Die von Exekutivbeamten vorgenommene, kurzfristige Freiheitsentziehung einer Person bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen (z.B. frische Tat, dringender Tatverdacht mit Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, Haftbefehl) zur Sicherung des Strafverfahrens.
Verhaftung (Inhaftierung)
Die formelle Freiheitsentziehung einer Person aufgrund richterlicher Anordnung (z.B. Haftbefehl, Urteil) und deren Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt oder einem Polizeigewahrsam zur Durchführung der Untersuchungshaft oder zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe.
Freiheitsstrafe (Hafteinheiten/Haftzeit)
Der durch richterliches Urteil (sofern ein bestehendes DOJ besteht), die Exekutive oder gesetzliche Anordnung temporäre Entzug der persönlichen Freiheit durch Unterbringung in einer dafür vorgesehenen staatlichen Einrichtung.
Eine (1) Hafteinheit entspricht einer (1) Minute.
Die maximale Haftzeit für eine einzelne Straftat oder eine Serie von Straftaten, die in einem einheitlichen Verfahren abgeurteilt werden, beträgt sechzig (60) Hafteinheiten (60 Minuten), sofern nicht ein spezielles Gesetz für bestimmte schwere Verbrechen (z.B. im Zusammenhang mit dem Terroristenstatus) eine höhere Strafandrohung vorsieht (siehe StGB § 44 Abs. 5).
Untersuchungshaft darf ohne richterliche Anordnung maximal fünfzehn (15) Hafteinheiten (Minuten) betragen (siehe StGB § 44 Abs. 2).
Department of Justice (DOJ)
Die oberste Justizbehörde, vergleichbar mit einem Justizministerium, die für die Rechtsaufsicht, die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie ggf. für spezielle Ermittlungseinheiten zuständig ist. In Abwesenheit voll ausgebauter untergeordneter Strukturen können bestimmte Funktionen auch direkt vom DOJ oder dessen Beauftragten wahrgenommen werden.
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